Gemeindeweibelamt Sisikon
Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:
Zustellung von amtlichen Dokumenten, insbesondere auch auf Anordnung richterlicher Behörden (Art. 64 Abs. 3 ZPO und Art. 28 Abs. 1 Strafprozessordnung);
Mitwirkung an den offenen Dorfgemeinden als Stimmenzähler);
Mitwirkung im Abstimmungsbüro gemäss Aufgebot;
Bei Bedarf Mitwirkung gemäss Weisung des Gemeinde-präsidenten und/oder Vorstehers des Waisenamtes und/oder des Gemeindeschreibers bei
- Sicherung und Vollzug des Erbganges (Art. 59 EG/ZGB)
- Erstellung des Öffentlichen Inventars (Art. 66 f. EG/ZGB)
- Erbteilung (Art. 68 EG/ZGB);
Bei Bedarf Mitwirkung an Versteigerungen nach Weisung des Gemeindeschreibers (Art. 98 EG/ZGB);
Waisenamtliche Bestandesaufnahmen nach Weisung des Sozialvorstehers oder des Gemeindeschreibers;
Besorgung von (weiteren) amtlichen Verrichtungen nach Weisung des Gemeinderates;
Dienstleistung als Gewährsperson im privaten Rahmen, wie insbesondere bei Wohnungsabnahmen, Augenschein, etc.
Die Gemeinde verrechnet den Einsatz des Gemeindeweibels Dritten gegenüber zu CHF 60.00 je Stunde.
Personen | ||
Name | Funktion | Telefon |
Habegger, Ursula | Gemeindeschreiberin | 041 820 23 20 |